TAE: Keine verdeckte Lobbyarbeit der Exekutive gegenüber der Legislative! Stellungnahme anlässlich des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs: Transparenz muss für alle gelten.

Anlässlich der Veröffentlichung des Sonderberichts 11/2025 des Europäischen Rechnungshofs „Transparenz der EU-Förderung für Nichtregierungsorganisationen“ (siehe: https://www.eca.europa.eu/de/publications?ref=SR-2025-11 ) fordert die Europäische Steuerzahlervereinigung (TAE) mehr Transparenz bei der Vergabe und Verwendung von EU-Mitteln.

Sowohl der jüngste Sonderbericht des Rechnungshofs als auch die aufgedeckten Lobbying-Fälle belegen eindeutig, dass die bestehenden Regeln schlichtweg unzureichend sind, sagte Präsident Michael Jäger. Nicht ohne Grund empfiehlt der Europäische Rechnungshof hinsichtlich der Mittelvergabe an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Folgendes:

  1. Die Richtlinien für die Klassifizierung von Nichtregierungsorganisationen verbessern.
  2. Die Qualität der Informationen über die EU-Ausgaben im System der Finanztransparenz verbessern.
  3. Die Einhaltung der EU-Werte muss stärker überwacht werden.

Der Europäische Steuerzahlerverband unterstützt diese Forderungen vollumfänglich. Darüber hinaus fordert der Verband die konsequente straf- und zivilrechtliche Verfolgung aller festgestellten und nachgewiesenen Unregelmäßigkeiten.

Der Steuerzahlerverband (TAE) begrüßt ausdrücklich die Untersuchung der geheimen Verträge der EU-Kommission mit Nichtregierungsorganisationen. Dieser Skandal birgt ein enormes Reputationsrisiko für die Europäische Union in den Augen ihrer Bürger, beschädigt das gegenseitige Vertrauen zwischen den EU-Institutionen, ad absurdum führt die eigenen Regeln für transparentes Lobbying und stellt unserer Ansicht nach einen Missbrauch von Steuergeldern dar.

Eine umfassende Untersuchung liegt im demokratischen Interesse aller Beteiligten und im öffentlichen Interesse. Transparenz und Rechtsstaatlichkeit müssen für alle gleichermaßen gelten und dürfen nicht durch einen vermeintlichen „guten Grund“ gerechtfertigt werden. Regeln wie die Gewaltenteilung müssen strikt eingehalten werden. Verstöße müssen konsequent geahndet und die Verantwortlichen ermittelt werden. Steuerzahler haben das Recht zu erfahren, was mit ihrem Geld geschieht und dass es ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wird.

Hintergrund : Wie Medienberichte enthüllten, unterstützten die Generaldirektionen Umwelt (GD ENV) und Klimapolitik (GD CLIMA) der Europäischen Kommission Umweltorganisationen in der letzten Legislaturperiode mit hohen jährlichen Summen. Die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist an sich nicht zu beanstanden. Es wurde jedoch bekannt, dass es zu diesem Zweck nicht öffentlich zugängliche Verträge mit NGOs gab. Diese Vereinbarungen legten offenbar detailliert fest, welche Lobbyarbeit die NGOs leisten mussten. Ein Beispiel ist die bezahlte Lobbyarbeit gegen das Mercosur-Abkommen: Ziel der NGO-Lobbyarbeit waren das Europäische Parlament und die EU-Kommission. Medienberichten zufolge zielte dies eindeutig darauf ab, das Abkommen zu verhindern. Die bezahlte Einflussnahme auf das Europäische Parlament ging offenbar so weit, dass bestimmte Bestimmungen in EU-Recht aufgenommen oder eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gezielt beeinflusst wurden. 

Dies ist inakzeptabel und unserer Ansicht nach ein klarer Verstoß gegen die Gewaltenteilung der EU zwischen der Kommission (Exekutive) und dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat (Legislative).

Es ist ein zutiefst merkwürdiger Akt aus demokratischer Sicht, wenn Teile der Exekutive versuchen, andere Teile der Exekutive und insbesondere das Europäische Parlament – ​​die einzige direkt gewählte Institution der EU – zu beeinflussen.

Im Rahmen seiner Kontrollfunktion erreichte der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments nach anhaltendem Widerstand die Offenlegung der Verträge und kritisierte diesen Mangel umgehend. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses waren Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius und Frans Timmermans, Vizepräsident der Kommission für den Green Deal, für die Generaldirektionen Umwelt (GD ENV) bzw. Klima (GD CLIMA) zuständig.

Lobbyarbeit innerhalb der EU-Kommission gegen die gemeinsamen Interessen der Kommission ist nicht nur ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien, sondern auch illoyal gegenüber den Kollegen. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, doch als ernannter und bezahlter Vertreter der EU kann man erwarten, dass die von der EU-Kommission entwickelten und offiziell verkündeten Ziele uneingeschränkt unterstützt werden.

Unter keinen Umständen dürfen eigene oder bevorzugte Netzwerke bei der Mittelvergabe bevorzugt werden, um gegensätzliche Interessen zu fördern. Als Steuerzahler erwarten wir Neutralität und Objektivität. Es ist Aufgabe des demokratischen Meinungsbildungsprozesses, sicherzustellen, dass Entscheidungen und Projekte von einer Mehrheit getragen werden und nicht durch Meinungsmanipulation beeinflusst werden. Es wäre heuchlerisch von der Kommission und den NGOs, ihre eigenen Transparenzstandards und -regeln zu untergraben und sich dann über öffentliche Kritik zu beschweren, während sie selbst dafür bekannt sind, hart und lautstark gegen andere vorzugehen.

Die klare Haltung der EU-Kommission ist mehr als gerechtfertigt. Sie hat proaktiv reagiert und Nichtregierungsorganisationen, die EU-Mittel erhalten, aufgefordert, auf Lobbyarbeit bei Abgeordneten des Europäischen Parlaments und anderen EU-Institutionen zu verzichten.

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Brüssel/München, 14. April 2025