„Digitaler Wandel und Besteuerung – Forderungen aus Sicht der Steuerzahler“
Gemeinsam mit der OECD unternimmt die EU einen neuen Anlauf zur Einführung einer separaten Steuer für digitale Dienstleistungen. Begründet wird dieser Plan damit, dass die bestehenden Steuersysteme an das digitale Zeitalter angepasst werden müssten und große Anbieter digitaler Dienstleistungen angeblich kaum Unternehmenssteuern zahlten.
Es wird behauptet, dass große Digitalkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) sowie der Internetriese Alibaba (China) keine oder fast keine Steuern zahlen. Durch die Einführung einer Digitalsteuer sollen diese Giganten endlich gezwungen werden, Steuern zu zahlen und ihren fairen Steuerbeitrag zu leisten – so das Argument der Befürworter von Steuergerechtigkeit.
Digitale Unternehmen haben Ausgaben und erzielen recht unterschiedliche Gewinnspannen. Sie zahlen Steuern und Abgaben, direkt über die Unternehmensbesteuerung und indirekt durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die der Einkommensteuer unterliegen.
Digitale Unternehmen verzeichnen ein überproportionales Wachstum. Das ist unbestreitbar. Doch in der Steuerdebatte wird oft vergessen, dass dieses Wachstum auch direkte Auswirkungen auf die Beschäftigtenzahlen hat und die Digitalisierung zahlreiche neue Arbeitsplätze geschaffen hat. Allein die GAFA-Konzerne haben über einer Million Menschen direkt den Lebensunterhalt ermöglicht. Betrachtet man andere Unternehmen, die ebenfalls digitale Güter und Dienstleistungen anbieten und verkaufen, aber noch nicht im Fokus stehen, wie beispielsweise Microsoft oder Nike, wird das Ausmaß dieser Problematik schnell deutlich. Denn im Prinzip ist jedes Unternehmen, das über das Internet verkauft, auch ein digitales Unternehmen. Alle dort Beschäftigten zahlen ihre regulären Steuern und Abgaben. Daher geht es bei der Diskussion um eine stärkere Besteuerung digitaler Unternehmen um weitaus mehr.
Wenn der Gedanke der Steuergerechtigkeit hier Anwendung findet, muss es in Wirklichkeit darum gehen, sicherzustellen, dass Steuern gezahlt werden, dass keine Steuern hinterzogen werden und dass der Steuerwettbewerb nicht umgangen wird.
Wo diese Steuern dann gezahlt werden, ist aus Sicht der Steuergerechtigkeit eigentlich unerheblich!
Eine kritische Betrachtung der Situation wirft daher die Frage auf, warum die Initiative zur Digitalsteuer insbesondere amerikanische und chinesische Unternehmen betrifft. Liegt es vielleicht an der Sorge der EU-Staaten, nicht genügend Steuereinnahmen zu erhalten?
Der Steuerzahlerverband setzt sich für fairen Steuerwettbewerb ein – ein Fakt, den wir nicht oft genug betonen können. Jeder muss seinen gerechten Anteil an Steuern und Abgaben zahlen. Denn was einige nicht zahlen, müssen die anderen tragen. Doch was den Digitalunternehmen nun droht, hat absolut nichts mit gerechter Besteuerung zu tun! Wir haben dies für GAFA anhand der uns vorliegenden Zahlen berechnet. Es zeigt sich deutlich, dass eine Kopplung der Digitalsteuer an den Umsatz und nicht an den Gewinn zu massiven Verzerrungen und einer übermäßigen Belastung führt. Beispielsweise erzielte der Online-Handelsriese Amazon im Jahr 2020 einen Rekordumsatz von über 386 Milliarden US-Dollar, aber nur ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von rund 24 Milliarden US-Dollar und somit eine Umsatzrendite von etwa 5,5 Prozent. Folglich würde die Digitalsteuer für Amazon zu einer Gesamtsteuerbelastung von 61 Prozent führen.
Die geplante Digitalsteuer (DST) sieht eine Besteuerung der Einnahmen und nicht der tatsächlich erzielten Gewinne ohne Berücksichtigung von Verlusten oder Abschreibungen vor und stellt somit einen Frontalangriff auf die Grundprinzipien der Marktwirtschaft und des Leistungsprinzips der Besteuerung dar. Für Unternehmen mit geringen Umsatzrenditen führt dies zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerbelastung.
Es ist ein Trugschluss, aus Überschüssen auf eine höhere Steuerlastfähigkeit von Unternehmen zu schließen, da dies direkt in die Substanz sowie die Allokation von Rücklagen und Eigenkapital eingreift.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen von Ländern, die bereits eine solche Digitalsteuer eingeführt haben (zum Beispiel Österreich, Frankreich und Italien), dass diese Steuern am Ende auf die Verbraucher abgewälzt werden, die dann die Kosten tragen müssen.
Angesichts des von Ursula von der Leyen vorgelegten EU-Konjunkturpakets und anderer Programme wie dem „Green Deal“ etc., die höhere EU-Ausgaben, Kredite und Verbindlichkeiten in Billionenhöhe vorsehen, gewinnt die Diskussion über die Einführung einer EU-Digitalsteuer besondere Bedeutung.
Die EU-Kommission strebt die Einführung zusätzlicher separater Einnahmen für die EU an. Die Digitalsteuer wird in diesem Zusammenhang explizit genannt. Doch ihr Zweck ist etwas anderes. Bei der Diskussion um eine Digitalsteuer darf es nicht um die Einnahmen der EU gehen!
Es ist daher von existenzieller Bedeutung, dass wir uns jetzt an der Diskussion beteiligen und unsere Stimme erheben. Es ist entscheidend, dass die Digitalsteuer objektiv und nicht ideologisch motiviert diskutiert wird.
Bei jeder Diskussion und jedem Vorschlag zur Steuerreform ist auch eine Folgenabschätzung obligatorisch. Denn letztendlich sind es die Steuerzahler, die die Kosten tragen müssen!
TAE-Positionspapier zur Digitalsteuer herunterladen (April 2021)
