TAE: Bürokratieabbau beginnt an der Spitze! Die EU-Kommission sollte endlich mit gutem Beispiel vorangehen.

Stellungnahme des Präsidenten der TAE, Michael Jäger, anlässlich der Anfrage/des Artikels der „Welt am Sonntag“, 21. Juli 2024

 

Eine EU-Kommission mit 27 Mitgliedern ist, um es einfach auszudrücken, überdimensioniert.

Der Grundsatz „ein Kommissar pro Land“ gilt weiterhin, was bedeutet, dass jeder EU-Staat einen Kommissar ernennt, „obwohl der EU-Vertrag seit Jahren eine deutlich kleinere Kommission vorsieht – Stichwort Rotationsprinzip“.

Der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) fordert die Staats- und Regierungschefs sowie die EU-Kommission auf, diese Vorgabe endlich umzusetzen. Sollte dies in der kommenden EU-Legislaturperiode nicht möglich sein, muss für die darauffolgende Legislaturperiode ein verbindlicher Beschluss zur Verkleinerung der EU-Kommission gefasst werden.

Denn wenn es der EU-Kommission ernst damit ist, Bürokratie abzubauen, sollte sie damit in ihren eigenen Reihen beginnen und so ein gutes Beispiel geben. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mehr EU-Mitarbeiter nicht zu weniger Bürokratie geführt haben! Im Gegenteil: Dieser aufgeblähte EU-Apparat mit seinen über 50 Generaldirektionen, Agenturen und Abteilungen schafft immer mehr Bürokratie zum Nachteil von Bürgern und Unternehmen und kostet letztendlich Milliarden.

Ein Bürokratieabbau ist dringend notwendig, insbesondere auf EU-Ebene – und das beginnt ganz oben. Die Kommission muss verkleinert werden! Weniger ist hier mehr!

 

Zur Größe und Anzahl der EU-Kommission:
Seit den Europawahlen 2009 sollte die Anzahl der EU-Kommissare eigentlich geringer sein als die der Mitgliedstaaten, wie es der Vertrag von Nizza vorsieht (unterzeichnet am 26. Februar 2001, in Kraft getreten am 1. Februar 2003).

Der Vertrag von Lissabon, unterzeichnet am 13. Dezember 2007 und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert, sieht vor, dass ab 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar ernennen dürfen (siehe Artikel 17 Absatz 5 des EU-Vertrags). Dies würde bedeuten, dass die EU-Kommission nur noch 18 Kommissare hätte. Der Vertrag von Lissabon enthält jedoch leider auch eine Ausnahmeregelung: Der Europäische Rat kann einstimmig beschließen, diese Zahl zu ändern, und dieses Instrument wurde bereits genutzt. Im Mai 2013 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einstimmig, bis auf Weiteres am Grundsatz „ein Kommissar pro Land“ festzuhalten. Die Regelungen des Vertrags von Lissabon sollten erst dann Anwendung finden, wenn die EU 30 Mitglieder hat, spätestens jedoch ab 2019.

München/Brüssel, 18. Juli 2024