Positionspapier zum EU-Lieferkettenrecht

Allgemeine Bewertung des EU-Lieferkettenrechts

  • Der von den EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2024 verabschiedete endgültige Kompromissvorschlag für das EU-Lieferkettengesetz stellt Unternehmen weiterhin vor enorme – fast unüberwindbare – Herausforderungen: Das EU-Lieferkettengesetz betrifft eine Vielzahl von Unternehmensbereichen und erfordert – um dem Gesetz zu entsprechen – ein hohes Maß an innovativen, kollaborativen und interdisziplinären Lösungen in Bezug auf Datenvolumen, Verantwortlichkeiten, Geschäftsprozesse und Berichterstattung.
  • Es sind nicht nur große Unternehmen, die von den bestehenden nationalen und geplanten europäischen Lieferkettengesetzen betroffen sind, wie oft behauptet wird. Auch kleine und Kleinstunternehmen sind als (in)direkte Zulieferer von diesen Regelungen betroffen.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist für betroffene Unternehmen oft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Große Unternehmen und Konzerne können diese Kosten unter Umständen noch decken oder die entsprechenden Aufgaben auslagern. Mittelständische und kleine Unternehmen verfügen jedoch in der Regel nicht über diese Kapazitäten und Möglichkeiten zur Internalisierung.
  • Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes erfordert Personal mit spezifischem Fachwissen. Da die verfügbaren Ressourcen auf dem Arbeitsmarkt derzeit begrenzt sind, erhöht sich der Druck auf die Unternehmen. Entweder muss man dieses Wissen extern einkaufen, das vorhandene Personal entsprechend schulen oder – sofern überhaupt verfügbar – zusätzliches Personal einstellen.
  • Die bestehenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen stellen bereits eine erhebliche Belastung für die Unternehmen dar und gefährden ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im internationalen Vergleich.
  • Ohne einen Paradigmenwechsel in der EU ist mit einer weiteren Verschärfung der europäischen Regulierungen und damit verbundenen Mehrkosten zu rechnen. Einige dieser Maßnahmen wurden jedoch bereits beschlossen (Green Deal, Green Finance, EU-Taxonomie, CSRD usw.). Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob weitere zusätzliche Belastungen für diese Unternehmen und damit für die nationalen und europäischen Volkswirtschaften noch verhältnismäßig sind.
  • Viele nationale und EU-weite Regelungen zielen auf dieselben Bereiche ab. Die EU müsste daher alle Regelungen überprüfen, um kumulative Belastungen oder im schlimmsten Fall widersprüchliche Regelungen (z. B. hinsichtlich Fristen) zu vermeiden.
    So geht das EU-Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung in einigen Punkten deutlich über das deutsche Gesetzgebungsgesetz (LkSG) hinaus, bleibt aber in seinem Anwendungsbereich voraussichtlich bis 2029 hinter dem deutschen Recht zurück. Der Einsatz von KI könnte hier hilfreich sein, um Konflikte aufzudecken und zu beseitigen.
  • Es ist mehr als zweifelhaft, ob die hehren und legitimen Ziele in den Bereichen Umwelt, Soziales und Klima überhaupt erreicht werden können. Führt ein reines Verbot von Kinderarbeit tatsächlich zu einer Verbesserung in den betroffenen Drittländern? Hauptursache für ausbeuterische Kinderarbeit ist beispielsweise Armut. Wird das Lieferkettengesetz diese vielschichtige Ursache lösen? Nein, denn ohne die Schaffung von Einkommensalternativen reduziert das EU-Lieferkettengesetz in Wirklichkeit nur die bestehenden Einkommensquellen und führt somit zu noch größerer Verarmung in diesen Ländern. Bevor die EU also glaubt, durch das Lieferkettengesetz global etwas Positives bewirken zu können, muss sie unbedingt Einkommensalternativen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Eltern und Möglichkeiten zur sozialen Bildung als Teil globaler Lösungsansätze gewährleisten – selbstverständlich immer im Dialog und unter Beteiligung der jeweiligen lokalen Wirtschaftsakteure. Andernfalls wird sich die Situation nicht verbessern, die Probleme werden lediglich verlagert und möglicherweise sogar verschärft.
  • Höhere Belastungen und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lebensbedingungen für alle ohne erkennbaren Nutzen sind weder eine Lösung für europäische Unternehmen noch für Verbraucher in der EU oder für Menschen in Drittländern. Insbesondere muss verhindert werden, dass europäische Unternehmen letztlich einfach durch andere „Anbieter“ mit niedrigeren Standards ersetzt werden, die dann unsere Unternehmen in Europa mit ihren Produkten vom Markt verdrängen.
  • Es ist mehr als bedauerlich, dass es anscheinend keine öffentliche Diskussion über alternative Wege zur Erreichung der Ziele (Anreize und lokale Unterstützung) gibt.
  • Eine umfassende rechtliche Folgenabschätzung des EU-Lieferkettengesetzes müsste tatsächlich alle Risiken und Auswirkungen berücksichtigen, und das EU-Lieferkettengesetz würde in seiner jetzigen Form nicht zustande kommen. In diesem Zusammenhang ist es mehr als überraschend, dass die Politik den zu erwartenden negativen Auswirkungen des Lieferkettengesetzes so wenig Beachtung schenkt.
  • Am 24. April 2024 soll das EU-Parlament über das EU-Lieferkettengesetz abstimmen. Die EU hat es jedoch nicht eilig, diese Entscheidung jetzt zu erzwingen. Im Gegenteil: Eine Pause würde bedeuten, dass alles auf Grundlage der bisherigen Verhandlungsergebnisse und insbesondere in Abstimmung mit Drittländern neu bewertet werden könnte. Das Lieferkettengesetz und seine Umsetzung würden ziel- und ergebnisorientiert, ohne Zeitdruck und ohne ideologische Zwänge, gestaltet – ausschließlich mit dem Ziel, die Situation in Drittländern tatsächlich und zu minimalen Kosten zu verbessern.

 

Abschluss

Nachhaltigkeit und der sorgsame Umgang mit endlichen Ressourcen, der Schutz der Umwelt, die Bekämpfung des Klimawandels und die Übernahme sozialer Verantwortung sind wichtige und erstrebenswerte Ziele für die EU und die Welt. Gleichzeitig kann nur ein wirtschaftlich starkes Europa globale Standards setzen und somit globale Verbesserungen bewirken. Diese beiden Aspekte sind untrennbar miteinander verbunden. Das bedeutet, dass wir kontinuierlich auf die ethischen und nachhaltigen Standards hinarbeiten müssen, die wir uns für alle Menschen wünschen, ohne dabei unsere eigene Wirtschaftskraft zu schwächen. Ein Bürokratieaufbau würde das Gegenteil bewirken. In diesem Zusammenhang ist auch eine generationengerechte Politik durch nachhaltige öffentliche Finanzen, wie beispielsweise die effiziente Verwendung von Steuergeldern, zu erwähnen. Darüber hinaus sollte vor der Einführung EU-weiter Regelungen geprüft werden, welche nationalen Regelungen bereits bestehen und ob diese einander widersprechen.

Der Einsatz öffentlicher Mittel durch die EU oder die Nationalstaaten zur Erreichung festgelegter Ziele muss stets maximalen Nutzen bei minimalen Kosten gewährleisten. Unabdingbar für die effiziente Verwendung öffentlicher Gelder ist die Erfolgskontrolle, d. h. die Beantwortung folgender Fragen: Werden die Ziele erreicht? Werden die dafür eingesetzten Mittel effizient genutzt? Gibt es Alternativen, die dieselben Ziele zu geringeren Kosten erreichen? Sind die durch die Maßnahmen/Anforderungen/Gesetze verursachten Kosten verhältnismäßig? Sind die festgelegten Fristen ausreichend oder zu streng? Um negative Auswirkungen zu minimieren, sollte stets eine umfassende Folgenabschätzung durchgeführt werden.

Wenn es um EU-Ziele geht, die im Interesse von Drittstaaten formuliert werden, beispielsweise die Bekämpfung von Kinderarbeit oder der Schutz der Arten, ist es unerlässlich, dass die betroffenen Drittstaaten gehört und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte lässt sich Folgendes feststellen:

  • Derzeit verfügen nur einige EU-Länder über nationale Lieferkettengesetze (z. B. die Niederlande, Frankreich und Deutschland). Dies führt zu unterschiedlichen regulatorischen Belastungen für in Europa ansässige Unternehmen. In diesem Zusammenhang wäre eine einheitliche europaweite CSDDD-Gesetzgebung von großer Bedeutung.
  • Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) ist überhastet und verfrüht . Offenbar soll das Gesetz noch vor den Europawahlen im Eilverfahren verabschiedet werden.
  • Die Bestätigung des CSDDD durch das Europäische Parlament
    am 24. April 2024 muss verhindert werden .
  • Ziel sollte die Neuverhandlung des CSDDD in der neuen Legislaturperiode sein,
    um es praxisnäher zu gestalten und unnötige Härten oder Verschärfungen zu vermeiden. Beispiele hierfür sind Härten wie die vorgeschlagene zivilrechtliche Haftung, die Ausweitung der Anforderungen an nachgelagerte Glieder der Lieferkette (Vertrieb) und die Verschärfung der Anforderungen an indirekte Lieferanten.
  • Die betroffenen Drittländer sollten angehört und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um mögliche negative Auswirkungen in den betroffenen Ländern zu vermeiden.
  • Drittländer.
  • Probleme sollten zunächst vor Ort gelöst werden, bevor gesetzliche Regelungen folgen (Anreize, Verwendung von Qualitätssiegeln, Entwicklungsmaßnahmen).

 

Dr. Richard BEYER
Direktor
des Europäischen Instituts für öffentliche Finanzen (EIPF)   
        Dr. Ingo Friedrich,
Präsident
des Europäischen Wirtschaftssenats (EES)
       Dipl.-Ing. VW. (Univ.) Gregor HÄMMERLE
Wirtschaftsprüfer

         
Dipl.-Kfm. Michael JÄGER
Präsident
Steuerzahlerverband Europas (TAE)   
  Rolf VON HOHENHAU
Präsident
Steuerzahlerverband Bayern
   

 

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Brüssel/München, 2. April 2024