Verankerung der Grundrechte der Steuerzahler auf EU-Ebene: „Zehn Gebote für den Steuerzahler“

Anlässlich der Europawahlen appelliert der Verband der Steuerzahler Europas (TAE) an alle Kandidaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament, den Weg der Demokratie weiterzugehen und den damit verbundenen Wahlpakt mit den EU-Bürgern zu achten.

In diesem Zusammenhang fordert die Taxpayers Association of Europe (TAE) die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für die Finanzen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, der die nachfolgenden Grundrechte der Steuerzahler gewährleistet:

  1. Begrenzung der Steuerlast
    und Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachbesteuerung des Einkommens durch verschiedene Länder. Steuerbefreiung bis zum Existenzminimum! Verständliche Steuergesetze. Vermeidung von schleichenden, inflationären Steuererhöhungen.
  2. Verfassungsrechtliche Begrenzung der Staatsausgaben.
  3. EU-Schuldenverbot;
    nur EU-Mitgliedstaaten dürfen Schulden aufnehmen.
  4. Keine Haftungsunion,
    jeder EU-Mitgliedstaat haftet für sich selbst.
  5. Die EU darf keine eigenen Steuern erheben.
  6. Garantie einer unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle.
  7. Verpflichtung zur Bewertung der Kostenauswirkungen von Gesetzen
    (Regulierungsfolgenabschätzung).
  8. Wahrung des Einstimmigkeitsprinzips bei finanziellen Entscheidungen der EU und deren Auswirkungen auf die EU-Mitgliedstaaten.
  9. Effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben, strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips; Bürokratieabbau und Begrenzung öffentlicher Dienstleistungen.
  10. Bestrafung der Verschwendung von Steuergeldern und des Missbrauchs öffentlicher Gelder.

 

Brüssel/München, 11. Januar 2024