TAE-Stellungnahme zum EU-Umweltgesetz

Das EU-Umweltpaket ist letztlich ein Eingeständnis der EU-Kommission, dass der EU-Rechtsrahmen für Nachhaltigkeit zu komplex und belastend geworden ist. Seit Jahren warnen der Steuerzahlerverband und Unternehmen davor, dass die zunehmende Anhäufung von Green-Deal-Gesetzen – von der CSRD über die Sorgfaltspflichten bis hin zur EU-Taxonomie – die Gefahr birgt, einen Regulierungsdschungel zu schaffen, der massive Zusatzkosten verursacht und Europas Wettbewerbsfähigkeit untergräbt, ohne einen substanziellen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel außerhalb Europas zu leisten.

Das Umweltpaket ist ein Schritt in die richtige Richtung und enthält einige technische Anpassungen, löst das Problem aber nicht grundlegend. Europäische Unternehmen sehen sich weiterhin mit sich überschneidenden Berichtspflichten, Rechtsunsicherheit und steigenden Compliance-Kosten konfrontiert, die letztendlich an Steuerzahler und Verbraucher weitergegeben werden.

Wenn Europa seine Wirtschaft wirklich stärken und ein globales Vorbild für nachhaltige Politik werden will, muss es über oberflächliche Vereinfachungen hinausgehen. Nur wenn Europa weltweit marktfähige Lösungen entwickelt, werden Verbraucher, Lieferanten und andere Länder diesem Beispiel folgen. Notwendig ist ein echter Abbau bürokratischer Hürden und ein Nachhaltigkeitsrahmen, der wirtschaftlich realistisch, verhältnismäßig und global wettbewerbsfähig ist. Andernfalls läuft die EU Gefahr, ihre eigene Wirtschaft durch übermäßige Regulierung in Stagnation zu treiben.

 

Fakten zum EU-Umweltgesetz
(EU-Umwelt-/Nachhaltigkeitsgesetz)

  1. Das Omnibusgesetz ist eine Änderung der bestehenden Green-Deal-Gesetzgebung.

Das EU-Nachhaltigkeits-Omnibusgesetz ist kein neues Gesetz, sondern ein Paket von Änderungen bestehender ESG-Regeln .

Betroffene Vorschriften:

  • CSRD – Richtlinie zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen
  • CSDDD – Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung
  • EU-Taxonomieverordnung
  • Teilweise auch CBAM- und Nachhaltigkeitsfinanzierungsregeln.

Ziel der EU-Kommission:

  • Vereinfachung der Regeln
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.

 

  1. Deutlich weniger Unternehmen werden Bericht erstatten müssen.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Schwellenwerte für Nachhaltigkeitsberichte .

Neue Kriterien (CSRD):

  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern
  • und 450 Millionen Euro Umsatz .

Dies reduziert die Anzahl der betroffenen Unternehmen drastisch:

  • Bisher erwartet: ca. 45.000–50.000 Unternehmen
  • Nach dem Omnibusgesetz: ca. 10.000 Unternehmen .

➡️ Dies entspricht einer Reduzierung um rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen .
 

  1. Aufschub der Meldepflichten

Das Sammelgesetz beinhaltet auch eine Verschiebung der Umsetzung .

Beispiel:

  • Die CSRD-Meldepflichten wurden für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben .

Diese sogenannte „Stop-the-Clock-Richtlinie“ wurde bereits im Jahr 2025 verabschiedet .

 

  1. Die Lieferkettenregeln gelten jetzt nur noch für sehr große Konzerne.

Die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD) wurde ebenfalls abgeschwächt.

Neue Schwellenwerte:

  • mehr als 5.000 Mitarbeiter
  • mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz .

Dies bedeutet, dass die Richtlinie nun nur noch für sehr große multinationale Unternehmen gilt .
 

  1. Der Sammelband wurde aufgrund von Wettbewerbsproblemen eingeführt.

Der politische Hintergrund:

Viele Mitgliedstaaten und Unternehmen argumentierten, dass die ESG-Regulierung:

  • zu komplex
  • zu teuer
  • und ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den USA und China .

Deshalb hat die Kommission für 2025 eine EU-weite Vereinfachungsagenda ins Leben gerufen.
 

  1. Selbst Kritiker räumen ein, dass die Regeln des Green Deals weiterhin gelten.

Das Omnibusgesetz schafft die ESG-Gesetze nicht ab, sondern :

  • reduziert den Umfang
  • verschiebt Fristen
  • vereinfacht die Berichterstattung.

Die grundlegende Architektur von

  • CSRD
  • CSDDD
  • EU-Taxonomie

bleibt unverändert.
 

  1. Die Regulierungskosten sind beträchtlich

Beispiel aus nationalen Analysen:

  • Die Umsetzung der CSRD allein in Deutschland wird auf
    bürokratische Kosten von rund 1,6 Milliarden Euro geschätzt .

Unternehmen berichten auch

  • Die jährlichen Compliance-Kosten belaufen sich auf rund 300.000 € pro Unternehmen.

 

Kurze Zusammenfassung aus der Sicht des TAE

Diese Fakten untermauern drei Kernpunkte und Forderungen des Steuerzahlerverbands:

  1. Die EU hat effektiv eine sehr komplexe ESG-Regulierung eingeführt.
  2. Der Omnibus ist eine politische Antwort auf Bürokratie- und Wettbewerbsprobleme.
  3. Die Reform reduziert einige Regeln, beseitigt aber nicht das System.

➡️ Genau diese drei Punkte bilden den stärksten realpolitischen Rahmen für Kritik von Organisationen wie der Taxpayers Association of Europe .

 

Aktualisierung zum EU-Umwelt-/Nachhaltigkeits-Omnibus

  1. Status des Omnibus-Pakets (sehr wichtig)

Der entscheidende Punkt: Der EU-Nachhaltigkeits-Omnibus (Omnibus I) ist nicht länger nur ein Vorschlag , sondern wurde politisch beschlossen .

  • 26. Februar 2025: Die Kommission legt einen Sammelvorschlag vor.
  • 16. Dezember 2025: Das Europäische Parlament stimmt zu.
  • 24. Februar 2026: Der Rat erteilt die endgültige Genehmigung.

➡️ Damit ist der EU-Gesetzgebungsprozess abgeschlossen .
 

  1. Was der Omnibus tatsächlich verändert hat

Das Omnibusgesetz ist kein neues Umweltgesetz , sondern eine Änderung der bestehenden Green-Deal-Regeln .

Wichtigste betroffene Rechtsakte:

  • CSRD – Richtlinie zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen
  • CSDDD / CS3D – Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung
  • EU-Taxonomieverordnung
  • Teilweise Regeln für nachhaltige Finanzen

Ziel: Vereinfachung und Reduzierung der Berichtspflichten.
 

  1. Konkrete Änderungen (die politisch entscheidend sind)

Weniger Unternehmen betroffen

Der Schwellenwert wurde deutlich erhöht.

Beispiel:

  • CSRD-Meldepflicht nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern
    → rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen sind nicht mehr enthalten.

Aufschub der Verpflichtungen

Einige Meldepflichten wurden verschoben.

  • Neue Fristen in einigen Fällen bis 2028 .

Reduzierung der Berichtspflichten

  • Weniger Datenpunkte
  • Weniger Taxonomieberichte
  • Geringere Auswirkungen auf die Lieferketten von KMU.

Politisches Ziel der Kommission

Die Kommission hat offiziell bekannt gegeben:

  • 25 % Bürokratieabbau für Unternehmen
  • 35 % für KMU .
     
  1. Wie die politische Debatte tatsächlich verläuft

Der Sammelband ist höchst umstritten .

Ökonomische und steuerzahlerbezogene Perspektive

Argument:

  • Die ESG-Regeln sind zu komplex
  • Kosten schwächen die Wettbewerbsfähigkeit
  • Eine Vereinfachung ist notwendig

Umwelt- und NGO-Perspektive

Argument:

  • Omnibus verwässert die Standards des Green Deals
  • Weniger Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen

Manche Kritiker bezeichnen die Entscheidung sogar als eine „massive Schwächung“ der Regeln .
 

  1. Bewertung

Die politische Realität: Das Omnibusgesetz ist keine massive Reduzierung der Bürokratie , sondern vielmehr eine regulatorische Neuausrichtung.

Ergebnis

Bereich

Wirklichkeit

Meldepflichten

Reduziert

Unternehmen im Geltungsbereich

signifikant reduziert

Ziele des Green Deals

bleiben unverändert

Bürokratieabbau

teilweise

Die EU versucht somit, zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen :

1️⃣ Den Green Deal beibehalten
2️⃣ Die Wettbewerbsfähigkeit verbessern
 

  1. Sorge
  • Obwohl das Omnibusgesetz einige Verpflichtungen reduziert ,
  • Die grundlegende regulatorische Architektur bleibt jedoch bestehen .

 Brüssel/München, 12. März 2026