Grundlegende Positionen der TAE zur zukünftigen Lebensfähigkeit der Europäischen Union
Präambel
Die europäische Steuerzahlervereinigung, Taxpayers Association of Europe (TAE), sieht die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) als Grundlage für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wohlstand für Bürger und Unternehmen in Europa. Angesichts der dramatischen Herausforderungen und Veränderungen, wie der Bekämpfung der Folgen der Coronavirus-Pandemie, des Klimawandels, der Energiesicherheit, der neuen Flüchtlingswelle aus Afrika und der durch den Krieg in der Ukraine veränderten Sicherheitslage, ist klar, dass nationale Lösungen allein nicht mehr ausreichen und globale Probleme nur in einer starken und leistungsfähigen europäischen Gemeinschaft bewältigt werden können. Doch selbst die EU in ihrer jetzigen Form stößt zunehmend an ihre Leistungsgrenzen. Daher ist es wichtig, die EU widerstandsfähiger zu machen – kurzum, sie „zukunftsfähig“ zu gestalten. Das Inkrafttreten der Römischen Verträge im Jahr 1958 legte den Grundstein für die heutige EU. Es ist höchste Zeit, dass wir über diese grundlegenden Werte nachdenken und Europa im Geiste der Gründerväter weiterentwickeln: Mehr Europa, wo es nötig ist, und weniger Europa, wo es möglich ist!
Fundamentale Positionen
Nachfolgend sind die wichtigsten Grundpositionen der TAE aufgeführt, die dazu beitragen sollen, die zukünftige Lebensfähigkeit der EU zu sichern und Europa fit für die Zukunft zu machen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr dient sie als Grundlage für einen offenen gesellschaftlichen Dialog über die Gestaltung der Zukunft Europas.
Klares Bekenntnis zum Prinzip der Marktwirtschaft
- Subsidiarität und persönliche Verantwortung
- Technologieoffenheit / technologische Neutralität
Keine Festlegung auf einzelne technische Lösungen, sondern nur Zielsetzungen, die jedoch auch realisierbar und bezahlbar sein müssen. - Stärkt die Bürgerrechte! Dazu gehören Mobilität, das Recht auf Barzahlung und unternehmerische Freiheit.
Wettbewerb zwischen den Standorten aufrechterhalten
- Keine weitere Harmonisierung der Löhne, Sozialversicherungssysteme
oder Steuern auf EU-Ebene.
Festlegung und Schutz von Steuerobergrenzen für KMU und Privatpersonen
- Wer die Mindeststeuern festlegt, muss auch die Obergrenze der Steuerbelastung festlegen.
Bürokratieabbau und Deregulierung
- Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den bürokratischen Aufwand für KMU im Hinblick auf die Berichtspflichten um 25 % zu reduzieren. Auch wenn dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, reicht er allein nicht aus. Notwendig ist ein umfassender Bürokratieabbau in allen Bereichen mit verbindlichen Zielvorgaben und deren Überwachung. Dazu gehört auch eine Effizienzprüfung der EU-Entscheidungen („qualitative Erleichterungen“).
Folgenabschätzung der Regulierung
- Funktionaler und authentischer KMU-Test, der sich an einem definierten und festgelegten Standardkatalog von Problemen orientiert.
Reform der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene
- Bevor Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit ausgeweitet werden können, ist eine Reform dieses Abstimmungsverfahrens unerlässlich. Bislang müssen 55 % der EU-Mitgliedstaaten und 65 % der EU-Bevölkerung für Mehrheitsentscheidungen stimmen, d. h. es besteht eine Sperrminorität von 35 %. Mit dem Austritt Großbritanniens (Brexit) haben sich die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der südlichen Länder verschoben. Dort besteht seit jeher eine Sperrminorität von 35 %, d. h. Mehrheitsentscheidungen können nicht ohne die Zustimmung der südlichen Länder getroffen werden. Dies gilt jedoch seit dem Brexit nicht mehr für die nördlichen Länder. Um dieser Verschiebung infolge des Brexit Rechnung zu tragen, sollte die Sperrminorität entsprechend nach unten angepasst werden.
- Der Grundsatz der Einstimmigkeit in Finanzangelegenheiten und bei Entscheidungen mit Auswirkungen auf die nationalen Haushalte ist zu wahren. Dies gilt jedoch nicht für Entscheidungen, die grundlegende Sicherheitsinteressen der EU berühren, z. B. die Energieversorgung oder die Verteidigung der EU.
Keine neuen EU-Schulden und keine Vergemeinschaftung der Schulden
- Die Vergemeinschaftung von Schulden untergräbt das Leistungsprinzip und schwächt das effiziente Ausgabenverhalten der Mitgliedstaaten. Das gegenwärtige System mindert den Willen, Steuergelder sparsam einzusetzen, und schafft falsche Anreize zur Schuldenaufnahme.
- Neue Schulden belasten künftige Generationen und schränken zunehmend deren Handlungsfähigkeit in der Zukunft ein.
Brüssel, 29. November 2023
