TAE zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Reformen, ja! Ideologie und Populismus, nein!

Die aktuellen Bemühungen der US-Regierung um die Einführung weltweiter Mindeststeuersätze für Unternehmen haben den Verhandlungen auf OECD-Ebene neuen Schwung verliehen. Die Staatengemeinschaft versucht seit Jahren, die internationale Unternehmensbesteuerung zu modernisieren und sie fit für das digitale Zeitalter zu machen. Da sich die USA nun für eine globale Mindeststeuer ausgesprochen haben, erscheint ein internationaler Konsens bereits Mitte 2021 möglich. 

Mit dieser Stellungnahme beabsichtigt der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) nicht, die Motive der USA hinsichtlich dieses Richtungswechsels zu bewerten, sondern vielmehr einen Beitrag zur Objektivierung der Diskussion zu leisten.

Eine Reform der Unternehmensbesteuerung könnte eine echte Chance sein, die Wettbewerbsbedingungen im Steuerbereich gerechter zu gestalten. Denn im Gegensatz zu kleinen und mittelständischen Unternehmen haben multinationale Konzerne die Möglichkeit, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Aus diesem Grund befürworten die Bevölkerung und große Teile der Wirtschaft ein koordiniertes Vorgehen gegen internationale Steuervermeidung.  

Der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) steht Steuerreformen grundsätzlich offen gegenüber. Er stellt aber auch konkrete Forderungen für eine angemessene und praktikable Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung. Unbestritten ist, dass eine angemessene Besteuerung digitaler Unternehmen ebenfalls Bestandteil des internationalen Reformpakets sein sollte. Es ist jedoch keinesfalls zielführend, große internationale US-Konzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon (GAFA) oder chinesische Konzerne wie Alibaba zu stigmatisieren, auch wenn dies bisher häufig von politischer Seite praktiziert wurde. Es darf nicht zu internationalen oder europäischen Einzelkämpfen wie der geplanten Einführung einer EU-Digitalsteuer kommen.

Der Europäische Steuerzahlerverband lehnt neue Unternehmenssteuern wie die Digitalsteuer (DST) kategorisch ab, da diese nicht auf Gewinne, sondern auf die erzielten Einnahmen abzielen! Eine solche Reform berücksichtigt die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens nicht und wäre daher ein eklatanter Verstoß gegen das Nettoprinzip!  

Der Steuerwettbewerb darf unter keinen Umständen abgeschafft werden, denn Steuern sind und bleiben ein wichtiger Standortfaktor. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Steuerwettbewerb für alle gleich und fair ist und dass keine Sondervereinbarungen und Befreiungen für einzelne Unternehmen, die ausschließlich ihnen zugutekommen, „hinter verschlossenen Türen“ getroffen werden – wie es in der Vergangenheit der Fall war. Daher muss es im Kern der Steuerreform darum gehen, sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Steuerpflichten nachkommen, wobei Kriterien wie Standort, Sitz der Geschäftsführung, Wertschöpfung, Produktionsstätte, Ort der Umsatzerlöse und insbesondere der erzielte Gewinn zu berücksichtigen sind. In welchem ​​Land die Steuern dann gezahlt werden, ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit irrelevant!  

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