TAE warnt: Urteil über die Markenrechte an einem kleinen Brötchen könnte schwerwiegende Folgen für die europäische Wirtschaft haben.

Brüssel. Der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) verfolgt den Fall C 409/12 seit Längerem. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein Markenrechtsstreit mit potenziell negativen Auswirkungen auf die gesamte europäische Wirtschaft. Das österreichische Unternehmen Backaldrin kämpft in diesem Fall um den Erhalt der Markenrechte an seinem Produkt „Kornspitz“. Das aktuelle Urteil bestätigt die Befürchtungen des TAE. Die Richter widersprachen der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland sowie der Position der Europäischen Kommission und Frankreichs, wonach das Verständnis von Zwischenhändlern und Einzelhändlern für den Erhalt des Markenschutzes eines Produkts ebenfalls entscheidend ist.

Im Vorabentscheidungsverfahren stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass allein die Wahrnehmung der Verbraucher für den Erhalt der Marke maßgeblich sei. „Wenn die nationalen Gerichte in Österreich, wo der Fall nun verhandelt wird, der Position des Europäischen Gerichtshofs folgen, sind die Markenrechte unzähliger europäischer Unternehmen gefährdet“, warnt der Präsident des Europäischen Steuerzahlerverbands, Rolf von Hohenhau. „Im schlimmsten Fall könnten Markenansprüche gegenüber anderen Unternehmen oder Einzelhändlern nicht mehr geltend gemacht werden“, sagte Hohenhau. In vielen Fällen sei es schlicht unmöglich, die Wahrnehmung der Verbraucher zu beeinflussen, insbesondere für kleine Unternehmen.

Der Schutz von Marken und Ideen sei die Grundlage für erfolgreiches unternehmerisches Handeln. Rolf von Hohenhau: „Unsere europäischen Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass ihre Marken sowie ihre Ideen und Innovationen rechtlich geschützt sind.“ Die Regeln müssten klar und verständlich sein und dürften nicht von der „zufälligen Wahrnehmung“ der Endverbraucher abhängen.

„Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Situation zu klären und klare Standards für den Markenschutz festzulegen“, schloss Hohenhau.