TAE begrüßt die kritischen Anmerkungen der deutschen Ministerin Ilse Aigner zur EU-Tabakproduktrichtlinie.
Der Steuerzahlerverband unterstützt die Bedenken der Regierung hinsichtlich der Wirksamkeit von Schockbildern im Kontext der Tabakproduktrichtlinie.
Medienberichten zufolge fordert die Regierungskoalition die EU-Kommission nun auf, einen wichtigen Punkt der neuen Tabakproduktrichtlinie wissenschaftlich zu belegen: die Wirksamkeit von Maßnahmen wie den überdimensionalen Schockbildern. Der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) begrüßt ausdrücklich die Kritik der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), an den EU-Plänen und fordert weitere Verbesserungen.
Die Einführung von Schockbildern auf 75 % der Verpackungen, die Standardisierung von Produkt und Verpackung sowie das Verbot ganzer Produktsegmente durch das Verbot sogenannter charakteristischer Aromen stellen drastische Eingriffe in den Markt dar. Diese Maßnahmen schränken einen legalen Markt massiv ein und es gibt keinen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis.
Sollten die von der EU-Kommission bisher propagierten Pläne umgesetzt werden, könnten laut Studien europaweit Steuerausfälle von bis zu 30 Milliarden Euro entstehen. Rolf von Hohenhau, Präsident des Europäischen Steuerzahlerverbands, fordert daher eine umfassende Debatte über die Folgen einer neuen Verbrauchsteuerrichtlinie (TPD) in allen Sektoren: „Die Regierungsinitiative ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn an den dramatischen Auswirkungen der TPD hat sich nichts geändert. Wir lehnen Maßnahmen ab, die Arbeitsplätze gefährden und zu Steuerausfällen führen, ohne die rechtlichen Folgen umfassend zu prüfen.“ Es wird befürchtet, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen Teile des Marktes dem illegalen Handel verloren gehen. Zudem werde beispielsweise die Standardisierung von Verpackungen und Produkten zu Preiskämpfen führen, da der Preis zum einzigen Unterscheidungsmerkmal werde. Beides widerspreche dem erklärten Ziel, den Gesundheitsschutz zu verbessern, so von Hohenhau.
Es sei wichtig, dieses Thema anzusprechen, betont von Hohenhau, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Richtlinie für viele andere Sektoren einen Präzedenzfall darstelle. Herr von Hohenhau: „Eine derart umfassende und weitreichende Regelung muss zwingend auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen, und die Folgen für alle Beteiligten müssen berücksichtigt werden. Die Stellungnahme der Bundesregierung kann diesbezüglich nur ein erster Schritt sein; nun gilt es, die Vorschläge gemeinsam im Detail zu prüfen und zu diskutieren.“
München/Brüssel, 11. März 2013
