Schluss mit der „Glücksgesetzgebung“: TAE warnt vor zunehmender Überregulierung auf EU-Ebene
Europa befindet sich an einem politischen Wendepunkt. Die EU begegnet wahrgenommenen gesellschaftlichen Risiken zunehmend nicht mehr mit individueller Verantwortung und marktwirtschaftlichen Mechanismen, sondern mit präventiver Regulierung. Schutzmaßnahmen wandeln sich schrittweise zu proaktiven staatlichen Entscheidungen. Zwei aktuelle Gesetzesentwürfe – der Digital Fairness Act und die sogenannte CSA-Verordnung (Chat Control) – veranschaulichen, wie diese Entwicklung immer stärker in den Alltag von Bürgern und Unternehmen eindringt.
Der Digital Fairness Act ( https://www.digital-fairness-act.com/ ) soll die Ausnutzung der „Verletzlichkeit“ von Einzelpersonen verhindern. In der Praxis führt dieses Prinzip jedoch zur automatisierten Unterdrückung digitaler Werbung für bestimmte Personengruppen. Stellen Sie sich vor, jemand sucht nach einem Blumenladen, einem Trauerredner oder einem Dienstleister nach einem Trauerfall. Genau in diesem Moment kann die Plattform diese Person als „emotional verletzlich“ einstufen und die Anzeige ausblenden – nicht freiwillig, sondern aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen, um das Risiko zu minimieren. Die Anzeige verschwindet nicht, weil der Geschäftsinhaber sie nicht anbieten darf, sondern weil die Plattform sie vorsorglich nicht mehr anzeigen darf. Dies reguliert nicht den Missbrauch, sondern den Zugang zwischen Anbieter und Kunde an sich – mit Folgen für Sichtbarkeit, Wettbewerb und Marktmechanismen.
Noch gravierender ist die CSA-Verordnung (https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telemedien/CSA_Verordnung.html ), besser bekannt als „Chat Control“. Ihr offizielles Ziel – der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch – ist unbestritten legitim. Die hierfür eingesetzte Technologie, das sogenannte clientseitige Scannen, führt jedoch dazu, dass Bilder und Dateien bereits auf dem Endgerät gescannt werden, bevor sie verschlüsselt übertragen werden. Dadurch entsteht eine permanente Überwachungsinfrastruktur für alle Nutzer, unabhängig von einem Verdacht. IT-Sicherheitsexperten warnen, dass eine solche Architektur nicht nur die Verschlüsselung untergräbt, sondern auch ein erhebliches Missbrauchsrisiko birgt – denn was als Kinderschutz beginnt, kann später technisch erweitert oder missbraucht werden. Eine Schutzmaßnahme wird so zur Möglichkeit struktureller Kontrolle.
Diese beiden Projekte veranschaulichen einen politischen Trend: Der Staat verschiebt zunehmend die Grenzen zwischen Vorsorge und Intervention. Bürger werden nicht mehr primär als verantwortungsbewusste Individuen betrachtet, sondern vielmehr als potenziell gefährdete Objekte, die reguliert werden müssen. Unternehmer wiederum stehen unter dem allgemeinen Verdacht, Risiken zu schaffen, denen präventiv entgegengewirkt werden muss. So verändern sich das Verständnis von Freiheit, Marktordnung und der Logik staatlicher Verantwortung – ohne dass diese Entwicklung offen politisch diskutiert wird.
Um das Gleichgewicht zwischen Schutz und Freiheit zu wahren, sind nun klare gesetzliche Richtlinien erforderlich:
- Folgenabschätzung für Gesetzgebungszwecke:
Kein Gesetz sollte ohne eine transparente, strenge und umfassende Folgenabschätzung für Bürger und Unternehmen verabschiedet werden. - Klares Ziel: 25 % Bürokratieabbau. Neue Regulierungen dürfen nicht parallel zu bestehenden Entlastungsversprechen zunehmen. Wirtschaftliche Erholung erfordert echte, nicht nur rhetorische Entlastung.
Laut EUR-Lex wurden allein von Januar bis Oktober 2025 1.835 EU-Rechtsakte verabschiedet! Die Kommission trägt hierfür die Hauptverantwortung!
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/statistics/2025/legislative-acts-statistics.html?locale=de
- Ein klares Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft:
Der Staat ist kein Unternehmer. Präventive Eingriffe in Marktentscheidungen dürfen nicht zur neuen politischen Norm werden.
- Mehr EU, wo nötig – weniger EU, wo möglich:
Die EU sollte dort stark sein, wo sie echten Mehrwert schafft – und sich zurückziehen, wo sie private oder wirtschaftliche Entscheidungen ersetzt. Das Subsidiaritätsprinzip muss gelten!
Die Ausgestaltung des Digital Fairness Act und der CSA-Verordnung ist noch nicht abgeschlossen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für politische Korrekturen, bevor Schutzmaßnahmen zu dauerhafter Regulierung werden und Vorsorge zu schleichender Entmachtung und Kontrollwahn führt.
Brüssel/München, 23. Oktober 2025
Rudolf G. Maier, Pressesprecher
