Markenrechte in Europa in Gefahr!

TAE warnt: Streit um die Markenrechte an einem kleinen Brötchen könnte Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft haben.

Brüssel. Der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) verfolgt mit großer Sorge einen Markenstreit (Rechtssache C 409/12) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Musterverfahren um die Rechte an einem Brötchen müssen die Richter vorrangig der Frage nachgehen, wessen Verständnis eines Markennamens maßgeblich ist, und damit verbunden der Frage, ob ein frei verfügbarer Gattungsbegriff existiert oder ob die Rechte an der betroffenen Marke schutzwürdig sind. Bisher genügte es, dass Handel und Zwischenhändler den Markennamen kannten. Anders als in den meisten EU-Ländern üblich, ist für den zuständigen Generalanwalt die allgemeine Auslegung durch den Endverbraucher entscheidend für den Erhalt einer Marke.

„Nur wenige haben bisher erkannt, dass dieser Fall enorme Auswirkungen auf die gesamte europäische Wirtschaft haben könnte. Je nach Ausgang des Verfahrens sind die Marken unzähliger europäischer Unternehmen bedroht“ , warnt Rolf von Hohenhau, Präsident des TAE. Das Verfahren vor dem EuGH (Rechtssache C 409/12) betrifft die Rechte am geistigen Eigentum des österreichischen Unternehmens „backaldrin“, das sein Brötchen „Kornspitz“ erfunden und geschützt hat. Da der Fall fast ausschließlich in österreichischen Medien thematisiert wurde, haben offenbar nur wenige die möglichen Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf die europäische Wirtschaft bedacht. „Unternehmen können ihre Rechte am geistigen Eigentum weiterhin gegenüber anderen Unternehmen und dem Einzelhandel geltend machen“, so Rolf von Hohenhau. Sollten diese Rechte jedoch künftig gänzlich von der Wahrnehmung der Verbraucher abhängen, wird es für die betroffenen Unternehmen schlichtweg unmöglich sein, diese Wahrnehmung maßgeblich zu beeinflussen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wären dann vom Verlust ihrer Marken bedroht, deren Schutz kostspielig war.

Der Schutz von Marken und Ideen ist die Grundlage erfolgreichen Unternehmertums. Rolf von Hohenhau: „Unsere europäischen Unternehmen müssen sich auf den Rechtsschutz ihrer Marken, Ideen und Innovationen verlassen können.“ Die Regeln müssen klar und verständlich sein und dürfen nicht von der „zufälligen Wahrnehmung“ der Verbraucher abhängen. „Wir hoffen, dass sich die Richter des EuGH der Tragweite ihrer Entscheidung, insbesondere für unsere KMU, bewusst sind. Ich kann die Richter nur bitten, alle Konsequenzen sehr sorgfältig abzuwägen.“ Je nach Ausgang des Verfahrens müsse der Gesetzgeber andernfalls einen klaren Markenschutz schaffen, schloss von Hohenhau.