Europäischer Steuerzahlerverband (TAE) erstattet Strafanzeige gegen Mitglieder der EU-Kommission für den Zeitraum 2019-2024

TAE fordert eine transparente und konsequente strafrechtliche Untersuchung der Vergabe von EU-Mitteln

Am 23. Juli 2025 erstattete der Europäische Steuerzahlerverband (TAE) bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige und Strafantrag gegen die beiden ehemaligen Mitglieder der EU-Kommission: Frans Timmermanns, Exekutiv-Vizepräsident und Kommissar für Klimapolitik 2019–2023, und Virginius SinkeviČius, Kommissar für Umwelt und Ozeane in der Kommission 2019–2024. Vorsorglich erstrecken sich die Strafanzeige und der Strafantrag auch auf alle weiteren Personen, gegen die im Rahmen des Verfahrens ebenfalls ermittelt wird. Zeitgleich mit der Anzeige in München wurde eine Strafanzeige bei der EU-Staatsanwaltschaft in Luxemburg eingereicht.

Warum geht der Europäische Steuerzahlerverband diesen drastischen Schritt? Laut Präsident Michael Jäger geht es um eine umfassende Überprüfung der Mittelvergabe der ehemaligen EU-Kommission unter Ursula von der Leyen. Medienberichten zufolge gibt es Vorwürfe, die ehemalige Kommission habe Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit erheblichen Summen finanziert, ohne diese Entscheidungen transparent offenzulegen oder ausreichend zu begründen. Berichten zufolge gab es sogar Lobbyarbeit innerhalb der EU-Kommission gegen die gemeinsamen Interessen der Kommission, beispielsweise das Mercosur-Abkommen. Der bezahlte Einfluss auf das Europäische Parlament ging offenbar so weit, dass bestimmte Bestimmungen in EU-Gesetze aufgenommen oder für eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten Lobbyarbeit betrieben werden sollte.

Laut der Europäischen Steuerzahlervereinigung besteht der Verdacht, dass Zahlungen rechtswidrig geleistet wurden. Wir fordern daher die Staatsanwaltschaft auf, zu untersuchen, ob geltendes Recht und die EU-Grundsätze der Transparenz und Gewaltenteilung verletzt wurden. Sollten Gelder ohne angemessene Aufsicht oder Beteiligung anderer EU-Institutionen transferiert worden sein, wäre dies ein inakzeptabler Verstoß gegen geltendes Recht.

Aus demokratischer Sicht wäre es ein höchst seltsames Vorgehen, wenn Teile der Exekutive (Kommission) versucht hätten, andere Teile, insbesondere das Europäische Parlament (die Legislative) – die einzige direkt gewählte EU-Institution – zu beeinflussen.

Der Steuerzahlerverband steht mit seiner Kritik nicht allein. Auch aus Österreich regt sich Widerstand. Zeitgleich mit der TAE wurde in Österreich eine separate Strafanzeige erstattet, um eine rechtliche Untersuchung der bekannt gewordenen Vorwürfe zu gewährleisten.

Die von der Europäischen Steuerzahlerorganisation eingereichte Strafanzeige wird von Rechtsanwalt Dr. Richard BEYER, der gleichzeitig wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für öffentliche Finanzen (EIPF) ist, eingereicht und unterstützt.

Für den Steuerzahlerverband ist es wichtig klarzustellen, dass sich die Kritik nicht gegen die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) richtet. Darum gehe es nicht, so Jäger. Es sei und bleibe legitim zu fordern, dass die Vergabe öffentlicher Gelder – ob aus EU- oder nationalen Quellen – nach klaren und transparenten Regeln erfolge und dass überprüft werde, ob diese Gelder ihrem Zweck entsprechend verwendet wurden.

Völlig inakzeptabel, so Michael Jäger, sei es, wenn EU-Mittel gegen die Ziele der EU eingesetzt würden. Daher begrüßen wir ausdrücklich die klare Position und Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs in seinem Sonderbericht 11/2025 „Transparenz der EU-Förderung für Nichtregierungsorganisationen“.

Die Ankündigung der Europäischen Kommission, für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe von EU-Mitteln zu sorgen und klare Leitlinien und Regeln für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) festzulegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dadurch wird sichergestellt, dass EU-Mittel ihrem Zweck entsprechend verwendet werden und nicht gegen EU-Werte verstoßen.

Ebenfalls Teil des Prozesses der Aufarbeitung der Vergangenheit und das, was die Steuerzahlervereinigung fordert, ist eine umfassende rechtliche Prüfung der in der Vergangenheit erhobenen und öffentlich gewordenen Vorwürfe.

Jäger erklärte, dass es uns auch darum gehe, die allgemeine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Kommissionsbeamten für EU-Haushaltsmittel zu klären. Es dürfe kein Rechtsvakuum entstehen, denn alle Europäer seien vor dem Gesetz gleich.

Laden Sie die vollständige Pressemitteilung von TAE herunter.

Brüssel/München, 25. Juli 2025,
Rudolf G. Maier, Pressesprecher