TAE: Bürokratieabbau fängt an der Spitze an! Die EU-Kommission sollte endlich mit gutem Beispiel vorangehen

TAE-Statement Präsident Michael Jäger  anlässlich Anfrage / Interview von „Die Welt am Sonntag“, 21. Juli 2024

 

Eine EU-Kommission mit 27 Mitgliedern ist schlicht gesagt überdimensioniert.

Nach wie vor gilt das Prinzip „Ein Kommissar pro Land“, damit stellt jeder EU-Staat einen Kommissar bzw. eine Kommissarin „und dies, obwohl der EU-Vertrag seit Jahren eine deutlich kleinere Kommission vorsieht – Stichwort Rotationsprinzip.“

Der Steuerzahlerbund Europa (TAE) fordert die Staats- und Regierungschefs sowie die EU-Kommission auf, diese Vorgabe endlich umzusetzen. Wenn es für die kommende EU-Legislaturperiode nicht möglich ist, muss dazu ein verbindlicher Beschluss zur Verkleinerung der EU-Kommission für die darauffolgende Legislaturperiode erfolgen.

Denn, wenn es die EU-Kommission ernst meint mit dem Bürokratieabbau, dann sollte sie mit dem Abbau an der eigenen Spitze anfangen und mit gutem Beispiel vorangehen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass mehr EU-Beschäftigte nicht zu weniger Bürokratie geführt haben! Im Gegenteil, dieser aufgeblähte EU-Apparat mit seinen über 50 Generaldirektionen, Agenturen und Dienststellen schafft zu Lasten von Bürgern und Unternehmen immer mehr Bürokratie und verursacht letztendlich Milliarden an Kosten.

Gerade auf EU-Ebene wäre ein Bürokratieabbau dringend nötig – und der fängt halt einmal an der Spitze an. Die Kommission muss kleiner werden! Weniger ist hier mehr!

 

Zur Größe und Anzahl der EU-Kommission:
Eigentlich müsste seit der Europawahl 2009 die Zahl der EU-Kommissare kleiner sein als die der Mitgliedstaaten, so sieht dies der Vertrag von Nizza vor (unterzeichnet am 26. Februar 2001 und in Kraft getreten am 1. Februar 2003).

Der Vertrag von Lissabon, am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert, sieht vor, dass ab dem Jahr 2014 nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können (siehe dazu Art.17 Abs. 5 EU-Vertrag). Dies würde bedeuten, dass die EU-Kommission nur noch 18 Kommissare umfassen dürfte. Allerdings gibt es im Vertrag von Lissabon leider auch eine dezidierte Öffnungsklausel: der Europäische Rat kann durch einstimmigen Beschluss eine Änderung der Anzahl festlegen, wovon auch Gebrauch gemacht wurde. So beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten im Mai 2013 einstimmig, am Prinzip "Ein Kommissar pro Land" bis auf weiteres festzuhalten. Erst, wenn die EU 30 Mitglieder zählt, oder spätestens 2019 sollten die Regeln des Vertrags von Lissabon zur Anwendung kommen.

München/Brüssel 18. Juli 2024

 

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