TAE zur „Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)“
Der Rat hat am 24.2.2022 seinen Standpunkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) festgelegt.
Der CSRD Richtlinienentwurf ergänzt die europäische Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Die CSRD ist in Wirklichkeit ein Baustein der EU-Taxonomie. Es geht um die Schaffung eines europäischen Regelungsrahmens für ein „nachhaltiges Finanzwesen“.
Download der TAE Zusammenfassung und Bewertung CSRD