TAE zur Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Reformen ja, Ideologie und Populismus nein!

Der aktuelle Vorstoß der US-Regierung, weltweit Mindeststeuersätze für Unternehmen einzuführen, hat neuen Schwung in die Verhandlungen auf OECD-Ebene gebracht. Die Staatengemeinschaft versucht seit Jahren, die internationale Unternehmensbesteuerung zu modernisieren und fit für das Zeitalter der Digitalisierung zu machen. Da sich die USA nunmehr für die Einführung einer globalen Mindeststeuer aussprechen, scheint ein internationaler Konsens sogar bis Mitte 2021 möglich zu sein.

Es geht in dieser Stellungnahme des europäischen Steuerzahlerbundes (TAE) nicht um die Bewertung der Beweggründe der USA für diesen Richtungswechsel, sondern wir wollen damit einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion liefern.

Eine Reform der Unternehmensbesteuerung könnte eine echte Chance sein, um die steuerlichen Wettbewerbsbedingungen fairer auszugestalten. Denn anders als kleine und mittelgroße Unternehmen verfügen multinationale Konzerne über Möglichkeiten, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Daher unterstützen die Bürger und große Teilen der Wirtschaft ein koordiniertes Vorgehen gegen internationale Steuervermeidung.

Der europäische Steuerzahlerbund, die Taxpayers Association of Europe (TAE), steht Steuerreformen grundsätzlich offen gegenüber. Sie stellt aber auch konkrete Anforderungen an eine sachgerechte und praxistaugliche Reform einer internationalen Unternehmensbeteuerung. In das internationale Reformpaket sollte auch die angemessene Besteuerung von Digitalunternehmen eingebettet werden, das ist sicher unstrittig. Es ist jedoch sicher nicht zielführend, wie bisher von politischer Seite gerne geschehen, große internationale Unternehmen aus den USA, namentlich genannt Google, Apple Facebook und Amazon (GAFA), und China (Alibaba) zu stigmatisieren. Zu nationalen oder europäischen Alleingängen, wie etwa bei der geplanten Einführung einer EU-Digitalsteuer, darf es nicht kommen.

Neue Unternehmenssteuern, wie die Digitalsteuer (Digital Services Tax, DST), die nicht auf Gewinne, sondern nur auf erzielte Umsätze abstellen, lehnt der europäische Steuerzahlerbund kategorisch ab! Denn eine solche Reform nimmt keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Nettoprinzip!

Keinesfalls darf der Steuerwettbewerb abgeschafft werden, denn Steuern sind und bleiben ein wichtiger Standortfaktor. Es gilt nur Sorge zu tragen, dass der Steuerwettbewerb für alle gleich und fair ist, und es nicht – wie in der Vergangenheit geschehen – „hinter verschlossenen Türen“ zu Ausnahmen und Sonderabsprachen für einzelne Unternehmen kommt, die nur diese begünstigen. Es muss im Kern der Steuerreform deshalb darum gehen, dass nur sichergestellt wird, dass Unternehmen ihren allgemeinen Steuerverpflichtungen nachkommen, dies unter Berücksichtigung von Kriterien wie Standort, Sitz der Geschäftsleitung, Wertschöpfung, Betriebsstätte, Ort des Umsatzes sowie insbesondere Gewinn. In welchem Land die fälligen Steuern dann gezahlt werden, ist aus Gründen der Steuergerechtigkeit egal!

Download des TAE-Arbeitspapiers zur Mindestbesteuerung von Unternehmen

 

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