TAE erteilt Mindestlohn-Vorhaben der EU eine klare Absage
Unter dem Vorwand, für sozial gerechte Löhne in den Mitgliedsstaaten sorgen zu wollen, strengt die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen die EU-weite Einführung von „angemessenen Mindestlöhnen“ an.
Auch wenn das Ziel an sich auf den ersten Blick verlockend klingt, ist es im Kern nur eine unnötige Forderung der EU, denn bereits 21 der EU-27 haben einen gesetzlich geregelten Mindestlohn.
Um eines an dieser Stelle klar zu stellen: Selbstverständlich ist der europäische Steuerzahlerbund TAE für Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Dazu gehören die Gleichstellung von Frauen und Männer, Verbot der Diskriminierung, Lohntransparenz, Zugang zur Bildung sowie Angebote von Weiterbildungsmaßnahmen. Wir begrüßen deshalb Maßnahmen der EU, die zu mehr Wachstum und mehr Beschäftigung (nur in dieser Reihenfolge funktioniert es) und damit zu mehr Wohlstand der Menschen in Europa führen.
Aber: Wachstum lässt sich nicht gesetzlich verordnen! Wer längerfristigen wirtschaftlich Erfolg haben will, muss die Lohnsteigerungen am Markt erwirtschaften können. Löhne werden national bereits heute in bewährter Manier durch Tarifverhandlungen und Vereinbarung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern festgelegt. In Zeiten unbesetzter Stellen, also hoher Arbeitsnachfrage, haben Arbeitnehmer eine gute Verhandlungsposition: Noch sind gute Arbeitskräfte in den meisten Ländern Mangelware.
Ob derartige Eingriffe in den Arbeitsmarkt durch die Festsetzung einheitlicher Mindestlöhne in Europa zielführend sind, ist stark zu bezweifeln.
Zudem liegt es in der ureigenen Verantwortung der einzelnen Länder, für ein angemessenes Lohnniveau zu sorgen, wozu auch die Einführung von nationalen Mindestlöhnen gehört.
In dem Konzept der EU-Kommission fehlt uns ein wichtiger Punkt: Es fehlt die Motivation, Menschen das Wagnis der Selbständigkeit näher zu bringen. Wir brauchen mehr Gründermentalität, den Mut und die Freude, sich selbstständig zu machen und nicht primär den Weg in ein Angestelltenverhältnis zu suchen.
Download des TAE-Arbeitspapiers EU-Mindestlöhne (April 2021)