Steuerzahler klagen gegen ESM und Fiskalpakt
Vorstände, Verwaltungsräte, Mitarbeiter und Mitglieder des Bundes der Steuerzahler in Bayern e.V. klagen gegen ESM und Fiskalpakt.
Gründe:
1. Der Deutsche Bundestag überschreitet seine Kompetenzen, wenn er:
- Hoheitsrechte, insbesondere das Budgetrecht an überstaatliche Organisationen überträgt, dies unwiderruflich. Denn der ESM–Vertrag sieht kein Kündigungsrecht vor und bindet
damit auch künftige Bundestage, - das Wahlrecht der Bürger aushöhlt, weil künftige Regierungen deutlich reduzierte Gestaltungsmöglichkeiten vorfinden,
- Souveränitätsrechte überträgt, ohne den Souverän - das Volk - zu fragen.
2. Ohne Zustimmung der Völker darf das Demokratieprinzip als verfassungsrechtliches Grundprinzip aller Mitgliedstaaten nicht ausgehöhlt werden.
3. Mit den neuesten Entscheidungen in Brüssel und Berlin verstoßen die Regierungen gegen Europäische Verträge (Maastricht, Amsterdam und Lissabon), insbesondere die „no-bail-out- Klausel“, die Haftungen für andere Staaten ausschließt.
4. Bereits heute ist absehbar, dass der Fiskalpakt Makulatur ist, weil:
- fast alle 27 EU-Mitgliedstaaten (Ausnahme Luxemburg) die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes gebrochen haben und weiter brechen werden,
- der Abbau von „Handelsbilanzüberschüssen“ strittig behandelt wird (Schäuble dagegen, EU dafür),
- Frankreich bereits eine weitere Verschuldungspolitik angekündigt hat,
- dauerhafte Schuldenstopps in nationalen Haushalten nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Völker festgeschrieben werden dürfen.
München, den 02.07.2012